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Ericit.org - Sozialversicherungsrecht für Studenten

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegst du als Student unter bestimmten Voraussetzungen einer speziell für Studenten angeordneten Pflichtversicherung, der sog.n Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Auch in der Unfallversicherung bist du aufgrund deines Studentenstatus. Du bist allerdings nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert.

Wenn du eine Studentenbeschäftigung ausübst, ist zu prüfen, ob du aufgrund dieser Beschäftigung versicherungs- und beitragspflichtig bist und in welchem Konkurrenzverhältnis diese Pflichtversicherung zu den sonstigen Versicherungstatbeständen steht.


Teil 1 Sozialversicherungsrecht für Studenten

Teil 2 Sozialversicherungsrecht für Studenten

  • Unfallversicherung
    Rentenversicherung
    Versicherungspflicht bei Studentenbeschäftigung
    Versicherungspflicht bei entgeltlicher Beschäftigung
    Grundsatz
    Vorrangversicherung
    Ausnahmen von der Versicherungspflicht
    Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung
    Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
    Geringfügigkeit
    Werkstudentenregelung
    Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
    Zweck des „Werkstudentenprivilegs“
    Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit als sog. Werkstudent
    Abgrenzung zum Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktikum
    nspruch auf Arbeitslosengeld hier gehts zum Teil 2



 

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