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Ericit.org - Sozialversicherungsrecht für Studenten In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegst du als Student unter bestimmten Voraussetzungen einer speziell für Studenten angeordneten Pflichtversicherung, der sog.n Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Auch in der Unfallversicherung bist du aufgrund deines Studentenstatus. Du bist allerdings nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert. Wenn du eine Studentenbeschäftigung ausübst, ist zu prüfen, ob du aufgrund dieser Beschäftigung versicherungs- und beitragspflichtig bist und in welchem Konkurrenzverhältnis diese Pflichtversicherung zu den sonstigen Versicherungstatbeständen steht.
Teil 1 Sozialversicherungsrecht
für Studenten
Teil 2 Sozialversicherungsrecht für Studenten
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